Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Nach Unterschieden bei der Genehmigung von Kompostierungsanlagen erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (14/7852). Die Abgeordneten wollen wissen, ob es zutreffe, dass sich seit Inkrafttreten der Bioabfallverordnung zunehmend ein 2-Klassen-System bei Kompostierungsanlagen entwickelt habe. Gefragt wird, was die Regierung angesichts der Schieflage im Wettbewerb unternehmen wolle. So gebe es Anlagen, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen und Bioabfälle einer ordnungsgemäßen, schadlosen stofflichen Verwertung zuführen. Andererseits werde von bestimmten Betreibern die Behandlung der Bioabfälle zu Niedrigpreisen angeboten, wobei Auflagen zur Anlagengenehmigung und zur Bioabfallverordnung nicht beachtet würden. Gefragt wird auch nach Konsequenzen bei einem festgestellten Vollzugsdefizit der Behörden vor Ort.