Kosten durch das Zuwanderungsgesetz "umfassend dargelegt"
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hält die Einsetzung einer Kommission zur Klärung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung, der Aufenthaltsregelung und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern "nicht für erforderlich". Dies erklärt sie in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates in Form einer Unterrichtung (14/8046). So weit es um die durch den Entwurf selbst verursachten Kosten gehe, so die Regierung, seien diese in der Begründung umfassend dargelegt worden.
Speziell zu den erwartenden Kosten durch Integrationsmaßnahmen für Neuzuwanderer, bei denen es einen Rechtsanspruch gibt und die der Bund finanziell zur Hälfte tragen werde, mache der Regierungsentwurf konkrete Betragsangaben. Neben weiteren Ablehnungen im Detail signalisiert die Regierung aber auch Zustimmung zu den Anliegen des Bundesrates. So will sie unter anderem prüfen, welche Ausnahmen in Härtefällen notwendig sind. Auch bei vielen anderen Positionen hat die Bundesregierung zugesagt, die jeweiligen Vorschläge der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen oder dazu erneut Stellung zu nehmen.