Länderkammer fordert Kostenklarheit bei Gleichstellungsgesetz
Berlin: (hib/RAB) Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, die voraussichtlichen Kosten des von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen (14/7420) darzustellen. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates hervor, die die Länderkammer zu einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (14/8043) vorgelegt hat, der identisch mit der Initiative der Koalition ist. Weiter schreiben die Länder, sie begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Die Regierung müsse allerdings einen angemessenen Beitrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu den Kosten leisten, die den Ländern und Kommunen durch das Gesetz entstehen. Die auf Länder und Kommunen zukommenden finanziellen Belastungen seien nicht absehbar.
Die Regierung entgegnet in ihrer Gegenäußerung, dass durch die Regelungen des Gesetzes den Ländern und Kommunen grundsätzlich keine Kosten entstünden. Es bleibe den Entscheidungsträgern vor Ort überlassen, die Bedingungen für die Herstellung von Barrierefreiheit im Einzelnen eigenverantwortlich zu regeln. Dazu gehöre auch die Frage, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Finanzwirkungen auftreten. Damit sind nach Überzeugung der Regierung Länder und Kommunen vor finanzieller Überforderung geschützt.