Umsatzsteuerliche Behandlung der Deutschen Post AG begründen
Berlin: (hib/VOM) Die umsatzsteuerliche Behandlung der Deutschen Post AG hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/8152) gemacht. Der Bundesrechnungshof habe dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, bestimmte Leistungen der Deutschen Post AG ungerechtfertigt von der Umsatzsteuer befreit zu haben, um die Börsenfähigkeit des zur Privatisierung anstehenden Unternehmens herzustellen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe die Aktie der Deutschen Post AG zeitweise über fünf Prozent ihres Wertes verloren. Die Folgen für die Aktienkultur am Finanzplatz Deutschland seien verheerend, künftige Privatisierungsvorhaben des Bundes würden dadurch erheblich erschwert, so die Union.
Die Bundesregierung soll sagen, ob die Regierung einen Zusammenhang zwischen der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG für bestimmte Dienstleistungen und der Wettbewerbssituation in den betroffenen Teilmärkten sieht. Gefragt wird auch, ob sich diese umsatzsteuerliche Abgrenzung der Postdienstleistungen auf das Postgesetz zurückführen lässt oder ob ihr andere Kriterien zu Grunde liegen. Die Abgeordneten wollen ferner wissen, welche Konsequenzen für das Unternehmen und deren Aktionäre die Regierung erwartet, falls die Rechtsverbindlichkeit dieser Einzelanweisung des Bundesfinanzministeriums bedroht ist. Die Fraktion fragt darüber hinaus, ob die umsatzsteuerliche Behandlung der Deutschen Post AG nach Auffassung der Regierung Auswirkungen auf deren Gewinnsituation und deren Börsenwert haben kann und ob die Regierung an ihrem Vorhaben festhält, im Laufe dieses Jahres weitere Anteile des Unternehmens an die Börse zu bringen. Schließlich soll die Regierung sagen, ob sie negative Auswirkungen auf den Bundeshaushalt erwartet.