Haftungsregelung im internationalen Eisenbahnverkehr geändert
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/8172) vorgelegt, mit dem eine Änderung der Haftungsregelung im Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den internationa
len Eisenbahnverkehr (COTIF) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Zur Begründung heißt es, das System der COTIF müsse an die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs im Rahmen der EU angepasst werden. Bislang gehe man im internationalen Eisenbahnverkehr von einer Bahn ohne Trennung von Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmern und von einem Monopol der Netznutzung durch die jeweilige Eisenbahn aus. Neu geregelt werde die Haftung im Personen- und Güterverkehr. Dabei komme es zu einer Verschärfung der Haftung im Personenverkehr. Zugleich werde die bislang zwingende Haftungsgemeinschaft aller Eisenbahnen, die an einem internationalen Gütertransport beteiligt sind, aufgehoben. So könne die Haftung auf die selbst durchgeführten Transporte beschränkt werden. Dadurch entstünden den Eisenbahnen je nach Einzelfall finanzielle Mehr- oder Minderbelastungen. Dass sich diese auf die Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau auswirkten, ist nach Einschätzung der Regierung nicht zu erwarten.
Die Initiative basiert auf einem am 3. Juni 1999 von Deutschland und 21 weiteren Mitgliedstaaten der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr unterzeichneten Protokoll. Ziel des vorgelegten Vertragsgesetzes ist es, das Protokoll in nationales Recht zu überführen. Für ein Inkrafttreten des Gesetzes ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.