"Übermittlung von Daten eines Asylbewerbers an die Polizei war rechtmäßig"
Berlin: (hib/WOL) Das Verhalten eines Bediensteten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bei der Übermittlung von Daten auf Grund der Anforderung einer Polizeidienststelle war rechtmäßig. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8164) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8005). Eine Übermittlung solcher Daten sei nach dem Asylverfahrensgesetz möglich und stimme mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes überein. Der Datenschutzbeauftragte des Bundesamtes habe den Vorgang geprüft und gegenüber dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz die Rechtmäßigkeit bestätigt.