Bundesregierung will Wahl der Arbeitnehmervertreter vereinfachen
Berlin: (hib/STT) Das Mitbestimmungsgesetz soll geändert werden, um das Verfahren für die Wahl der Arbeitnehmervertretung zu vereinfachen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8214) vor. Die Anzahl der Arbeitnehmer, auf die ein Delegierter entfällt, soll von 60 auf 90 erhöht und somit die Delegiertenversammlung verkleinert werden. Zudem soll in Zukunft ein Wahlgang für die Wahl der Kandidaten der leitenden Angestellten in den Aufsichtsrat ausreichen. Durch die Änderung des Gesetzes könne das zur Zeit sehr umfangreiche und komplizierte Wahlverfahren vereinfacht werden, so die Regierung. Dies bedeute eine Kostenentlastung für die Unternehmen.