Doppelbesteuerung im Wirtschaftsverkehr mit Südkorea verhindern
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will eine doppelte Besteuerung im Wirtschaftsverkehr mit Südkorea verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/8213) vorgelegt, der auf einem Abkommen vom 10. März 2000 mit Südkorea basiert. Das Abkommen zielt nach Regierungsangaben darauf ab, steuerliche Hindernisse bei der Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Staaten besser abzubauen, als dies nach dem derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1976 möglich sei. Die Wirtschaft werde durch das Abkommen, das im Wesentlichen dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entspreche, entlastet.