"Jedes Auslieferungsersuchen wird einzelfallbezogen und sorgfältig geprüft"
Berlin: (hib/STT) Jedes Auslieferungsersuchen der Türkei wird einzeln geprüft. Dies gilt auch für die Anfrage der Türkei im November 2001 bezüglich der Abschiebung von 155 Personen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8207) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8033). Auslieferungen würden nicht bewilligt, wenn die Tat, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, als eine politische Handlung angesehen werde oder nach dem Recht des ersuchenden Staates mit Todesstrafe bedroht sei. Da die Türkei bisher keine Zusicherung zur Nichtvollstreckung der Todesstrafe bei Separatismus gegeben habe, würden in diesen Fällen Auslieferungsersuche abgelehnt.