Position des Europäischen Parlaments an Gesetzgebungsverfahren gestärkt
Berlin: (hib/SAS) Auf dem Weg, die gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments (EP) zu stärken, stellen nach Ansicht der Bundesregierung die Ratifizierung des Vertrages von Nizza sowie die vom Europäischen Rat in Laeken am 14./15. Dezember 2001 verabschiedete Erklärung zur Zukunft der Europäischen Union (EU) zwei Schritte dar. Dies teilt sie in ihrer Unterrichtung (14/8210) mit. Gleichwohl verweist die Regierung darauf, dass die Beteiligungsrechte des EP hätten stärker ausgedehnt werden können. So sind aus ihrer Sicht deutlich weniger Politikfelder vom Einstimmigkeitsprinzip in die qualifizierte Mehrheit des Mitentscheidungsverfahrens überführt worden als es wünschenswert gewesen wäre. Als Erfolg wertet die Regierung, dass in den vom Europäischen Rat in Laeken eingesetzten Konvent zur Zukunft Europas auch 16 Vertreter des EP entsandt werden sollen. Darüber hinaus soll es mit zwei Vertretern im zwölfköpfigen Präsidium vertreten sein. Der Konvent beteilige das Europäische Parlament "stark und erstmals unmittelbar" an der Reform der Union, heißt es weiter. Die Reform schließe die zentralen Elemente einer Grundrechtscharta, der Kompetenzordnung sowie der Institutionen und ihr Handeln ein.