Regierung will Gesetz zur Überwachung von chemischen Erzeugnissen ändern
Berlin: (hib/RAB) Das 1995 in Kraft getretene Grundstoffüberwachungsgesetz soll geändert werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (14/8387) vor. Dieses Gesetz regelt die Kontrolle und Überwachung von chemischen Erzeugnissen, also Grundstoffen, die auch für die illegale Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können. Nach Auffassung der Regierung hat sich nach Inkrafttreten des Gesetzes in der Praxis gezeigt, dass einzelne Regelungen vereinfacht werden könnten. Im Bereich des Arzneimittelverkehrs gebe es Kontrollinstrumente, die auch für die Überwachung der Grundstoffe genutzt werden könnten. Auch seien aus Sicht der Überwachungsbehörden eine Reihe von Klarstellungen erforderlich. Des Weiteren werden die Vorschriften für die Straf- und Bußgeldtatbestände des Gesetzes konkretisiert. Eine entsprechende Rechtsverordnung kündigt die Regierung für den Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes an. Die Länderkammer fordert die Regierung in ihrer Stellungnahme auf, die Zuständigkeit von einzelnen Behörden zu präzisieren. Dieser Aufforderung kommt die Regierung in ihrer Gegenäußerung nach.