Belange der Sportschützen und Jäger im Waffenrecht berücksichtigen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will mit ihrer Novelle des Waffenrechts (14/7758) die Belange der Sportschützen, Jäger und sonstigen Schusswaffennutzer ausgewogen und angemessen berücksichtigen und den Aufwand für den Verwaltungsvollzug des Gesetzes in den Ländern vertretbar halten. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/8340) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8193) mit. Falsch sei, dass mit dem Gesetzentwurf ein zeitweiliger Waffenbesitz eingeführt werde. Bereits das geltende Recht habe Rücknahme und Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse vorgesehen. Dies bedeute, dass die Waffenbehörde eine Erlaubnis widerrufen muss, wenn sie erfährt, dass ein Sportschütze oder Jäger diese Tätigkeit nach zehn Jahren endgültig aufgegeben hat. Auch künftig werde der Grundsatz gelten, dass die Waffenbehörde eine Erlaubnis widerruft, wenn sie Kenntnis erlangt, dass ein Sportschütze den Schießsport oder ein Jäger die Jagd nicht mehr ausübt. Aus besonderen Gründen könne sie allerdings bei einem Jäger, der sein Leben lang auf die Jagd gegangen sei und dies nun altersbedingt nicht mehr könne, von einem Widerruf der Erlaubnis absehen. Mit der Novelle werde in Deutschland eine eigene Rechtstradition fortgeschrieben. Privater Waffenbesitz sei regelmäßig an das Vorliegen eines vom Gesetz "anerkannten Bedürfnisses" gebunden. Dieses Prinzip sei grundsätzlich durch die EU-Waffenrichtlinie für alle Mitgliedstaaten festgeschrieben, heißt es in der Antwort.