hib-Meldung
075/2002
Stand: 20.03.2002
Auf "Bandbreitenförderung" beim neuen Besoldungsstrukturgesetz verzichten
14/6390) hat die Bundesregierung auf
das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung vom Dezember
2001 reagiert. Dies berichtete die SPD am Mittwochvormittag im
Innenausschuss, der den Regierungsentwurf mit der Mehrheit der
Oppositionsfraktionen gegen das Votum der Opposition annahm. Das
Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Insgesamt, so die SPD, sei mit der Einarbeitung der
Änderungsanträge in den Gesetzentwurf ein
"vernünftiger Abschluss" erreicht worden. Besonders für
die Bundeswehr gebe es mit der Entfernungspauschale für
Wehrpflichtige und mit dem Wegfall der Eingangsbesoldungsgruppen A1
bis A2 erhebliche Verbesserungen. Die für den Altersabbau
einer Bundeswehr vorgesehene Ruhestandsregelung von bis zu 88
Prozent habe allerdings auch Begehrlichkeiten in anderen
Beamtenbereichen verursacht. Dabei gebe es auch generell für
Beamte erhebliche Verbesserungen durch Leistungsanreize mit einer
Besoldungsanhebung um bis zu 15 Prozent. Mit so genannten
Teamzulagen würden Verbesserungen für Beschäftigte
beim Bundesgrenzschutz und beim Zoll erreicht. Eine angemessene
Honorierung sei außerdem für die nach dem 11. September
2001 beschlossene Funktion von "Sky-Marshalls" ähnlich wie bei
den Kräften der Spezialeinheit GSG 9 vorgesehen. Während
Familienzuschlag, kinderbezogene Anteile und Zuschläge
für besondere Leistungen künftig angehoben würden,
seien Verheiratetenzuschlag und Bandbreitenförderung
gestrichen worden. Umstritten gewesen sei die befristete
Wahrnehmung herausgehobener Funktionen "auf Probe und Zeit". Diese
sollte nach Ansicht der SPD "heruntergeregelt" werden. Mit einer
"eher lieblosen Zustimmung" in diesem Punkt sei man jedoch dem
Wunsch der Länder entgegengekommen, die ohnehin den weitaus
größten Anteil der Beamten stellten. Auch die CDU/CSU
begrüßte die Streichung der Bandbreitenförderung
nachdrücklich, machte ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf aber
vom Verzicht auf eine Regelung der Zulage für die Wahrnehmung
von Führungspositionen auf Zeit abhängig. Diese
könne "auch missbraucht werden". Zu befürchten sei zudem
eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit und eine
zunehmende Politisierung der Beamten, wenn die bis hinunter zu
Amtsleitern und Konrektoren in der Stufe A 11 bis A 12 gelten
solle. Die Regierung habe mit dem Gesetzentwurf in der
geänderten Form viel geleistet, so die Union. Man würde
deshalb bedauern, wenn man wegen Nichteinigung in diesem Punkt
letztendlich dann doch "Nein" zu diesem Gesetzesvorhaben sagen
müsse. Während die Bündnisgrünen den
Ausführungen der SPD nichts hinzuzufügen hatten,
erklärte die FDP, die Verbesserungen bei diesem Gesetzentwurf
seien "zwar mehr geglückt als in anderen Verfahren",
gleichwohl schließe man sich der Einschätzung der Union
an und werde dagegen stimmen, weil auch die beabsichtigte
Flexibilisierung aus Sicht der Liberalen unzureichend sei. Die PDS
kritisierte eine insgesamt undurchschaubare Dienstrechtsreform,
weswegen man den Gesetzentwurf im Plenum ablehnen werde. Mit den
Stimmen aller Fraktionen abgelehnt haben die Mitglieder des
Innenauschusses einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Fortsetzung
der Dienstrechtsreform (14/3458).
Berlin: (hib/WOL) Mit dem Verzicht auf die Einführung
einer Bandbreitenförderung im Gesetzentwurf zur Modernisierung
der Besoldungsstruktur (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_075/03