Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesärztekammer hat ihre Richtlinien zur Aufnahme in die Warteliste für eine Organtransplantation vom November 1999 geändert. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8688) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8433) hin. Im September 2001 sei die HIV-Infektion unter den jeweils aufgeführten Gründen für die Ablehnung einer Aufnahme in die Warteliste gestrichen worden. Dagegen sei die Aussage in die Richtlinien aufgenommen worden, dass die Entscheidung über die Aufnahme in die Warteliste für eine Organtransplantation auch bei Patienten mit HIV nach Prüfung aller Einzelumstände erfolgen müsse.