Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/SAS) Das Fahndungsersuchen von Interpol Tripolis betreffend Osama bin Laden, das beim Bundeskriminalamt im August 1998 eingegangen ist und auf einem libyschen Haftbefehl vom 16. März 1998 basiert, ist das erste Fahndungsersuchen an deutsche Behörden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/8775) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8563). Nach Osama bin Laden werde unverändert gefahndet. Von der Beantragung oder dem Erlass eines internationalen Haftbefehls für Osama bin Laden auf Grund eines Mordes an zwei deutschen Staatsbürgern ist der Bundesregierung nichts bekannt. Weiter heißt es, zur etwaigen diesbezüglichen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden der Länder kann die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben machen.