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109/2002
Stand: 25.04.2002
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Gebühren und Vergütungen für Rechtsanwälte erhöhen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen die Gebühren und Vergütungen für Rechtsanwälte erhöht werden. Sie plant deshalb eine lineare Anhebung sämtlicher Gebühren um zehn Prozent sowie erhebliche Veränderungen der Gebührenstruktur gegenüber dem geltenden Recht. Im Vordergrund stehe dabei die Gebührenerhöhung im Ermittlungsverfahren und die Honorierung des Pflichtverteidigers, wie sie in ihrem Gesetzentwurf (14/8818) darlegt. Zur Begründung heißt es, für alle anderen Berufsgruppen seien Gebühren und Vergütungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dagegen seien die Anwaltsgebühren seit über sieben Jahren bei gleichbleibender Kostenquote und stagnierender oder sogar zurückgehender Umsatz- und Einkommensentwicklung der Rechtsanwälte unverändert geblieben. Zu erwarten ist allerdings ihren Angaben zufolge, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Mehrbelastungen für die Haushalte der Länder mit sich bringen werde.

Des Weiteren strebt die Fraktion an, das Gesetz durch seinen äußeren Aufbau transparenter und damit insbesondere für den Recht suchenden Bürger anwenderfreundlicher zu gestalten. Dies sei insbesondere dadurch zu erreichen, dass sämtliche Gebührentatbestände nicht mehr in dem Gesetz selbst, verteilt auf verschiedene Paragrafen, sondern in einer Anlage, dem Vergütungsverzeichnis, abschließend geregelt werden. Ferner möchte die Fraktion bisher nicht geregelte anwaltliche Tätigkeiten wie die Tätigkeit als Mediator, Hilfeleistungen in Steuersachen und die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen erfassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_109/03
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