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110/2002
Stand: 25.04.2002
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Verbraucherschutz im öffentlichen Personennahverkehr ausbauen

/Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Der Verbraucherschutz im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll nachhaltig verbessert werden. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag (14/8853). Im Einzelnen gehe es darum, bestimmten Haftungsgrundsätzen Geltung zu verschaffen. Dazu gehöre das Recht zum Rücktritt von Zeitkarten und zur fristlosen Kündigung, wenn Verspätungen und Fahrplanänderungen unzumutbar sind. Auch solle für Kosten der Weiterbeförderung gehaftet werden, wenn bereits erworbene Fahrscheine in Folge von Verspätungen ungültig werden. In Zukunft müsse es eine Haftung für Taxi- und Übernachtungskosten geben, wenn das Ziel am Abend nicht erreicht werden kann.

Zur Begründung heißt es, die Rechte des täglichen Verbraucherrechts im ÖPNV seien unterentwickelt beziehungsweise gar nicht vorhanden. Bisher würden ernsthafte Forderungen von Fahrgästen auf dem Wege der Kulanz erledigt. Dies könne jedoch einen gesetzlichen Rahmen nicht ersetzen, der für einen effektiven und modernen Verbraucherschutz im ÖPNV sorge, erklärt die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_110/08
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