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118/2002
Stand: 10.05.2002
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Vollfinanzierung von Mutter-Kind-Kuren auch in Zukunft sichern

/Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NEI) Der Auslastungsgrad von Mutter-Kind-Kurhäusern beläuft sich nach PDS-Angaben seit Beginn des Jahres 2002 auf nur noch 30 bis 45 Prozent. Als Ursache für diesen Einbruch wird von den Einrichtungsträgern die restriktivere Handhabung der Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen benannt, wie die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/8969) herausstellt. Sie wissen, welche Initiativen die Bundesregierung plant, um auch in Zukunft eine Vollfinanzierung von Kuren abzusichern und ob sie die Forderungen unterstützt, die Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen anzuerkennen. Ferner fragt die Fraktion, weshalb zurzeit Kuren nicht auf der Grundlage eines ärztlichen Attests, sondern oftmals erst nach Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder nach Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid durch die Betroffenen ergehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_118/06
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