Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/WOL) Nach den Forderungen von Datenschützern, Journalisten und anderen Verbänden zur Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/8987). Die Fraktion bezieht sich auf heftige Kritik der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. Diese hatte moniert, der generelle Vorrang "abweichender Vorschriften" mache die künftige Regelung zu einem Gesetz zweiter Wahl. Zudem seien die Ausnahmevorschriften vom Informationszugang viel zu weit gefasst und böten der Verwaltung Vorwände, um sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Die Abgeordneten fragen, warum Öffentlichkeit und Parlament nicht über das Gesetzesvorhaben unterrichtet worden seien, das bereits seit dem 26. September 2001 als Referentenentwurf vorliege. Darzulegen sei auch, wie das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode mit der gebotenen Sorgfalt beraten und verabschiedet werden soll.