Punktuell unterschiedliche Auffassungen zum Informationsfreiheitsgesetz
Berlin: (hib/WOL) Über einige wenige Punkte im Text des Entwurfs für ein neues Informationsfreiheitsgesetz bestehen nach wie vor unterschiedliche Auffassungen unter den Bundesressorts, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (14/9147) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/8987). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lasse sich daher nicht abwägen, zu welchem Termin die Beratungen darüber abgeschlossen werden können. Zu der in der Kleinen Anfrage angesprochenen Kritik zu einer Fassung vom 26. September 2001 wird klargestellt, der Referentenentwurf vom 20. Dezember 2000 sei im Rahmen der internen Bearbeitung ständig fortgeschrieben worden. Die Fassung vom 26. September 2001 sei eine dieser Versionen. Es handele sich dabei jedoch nicht um einen Referentenentwurf, da hierzu die förmliche Billigung des zuständigen Ressortministers nicht eingeholt worden sei.