Änderungen am Gewerberecht einstimmig befürwortet
Berlin: (hib/VOM) Der Wirtschaftsausschuss hat am Mittwoch einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften (14/8796) in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel des Entwurfs ist eine Rechtsbereinigung und Deregulierung. Vor allem die arbeitsrechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Teil inhaltlich und sprachlich nicht mehr zeitgemäß, unübersichtlich und schwer anwendbar. Die Änderungen zielen darauf ab, verständliche Grundnormen herzustellen und Rechtsklarheit sowie Rechtssicherheit zu schaffen. Betroffen sind Regelungen zu Vertragsfreiheit, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zur Entgeltzahlung, zum Zeugnis- und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Entfallen sollen die Vorschriften über Lohnbücher, über die Lohnzahlung in Gaststätten, über Lohneinbehaltungen, über Bestimmungen einer Gemeinde zur Festsetzung von Lohnzahlungsfristen und über das Verbot der Lohnverwirkung. An ihre Stelle sollen die allgemeinen Vorschriften treten, etwa die schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Leistungsstörungen und ergänzende arbeitsrechtliche Regelungen.