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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Koalition will mit Präventionsgesetz die Vorbeugung stärken

/Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Die rechtlichen Vorschriften zur Vorbeugung im Gesundheitswesen sollen in einem eigenen Präventionsgesetz zusammengefasst werden. Gleichzeitig sollen die zahlreichen Gesetze und Verordnungen in diesem Bereich harmonisiert und präzisiert werden, schreibt die Koalition in einem Antrag (14/9224). Prävention und Gesundheitsförderung müssen durch größere Transparenz grundsätzlich gestärkt werden. Es ist ein Anliegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei den Beteiligten im Gesundheitswesen und der Bevölkerung der Prävention und Gesundheitsförderung einen höheren Stellenwert zu verschaffen.

Nach Überzeugung der Parlamentarier steht das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik auf Grund demografischer und gesellschaftlicher Entwicklungen, der Globalisierung, des wissenschaftlichen Fortschritts sowie der wachsenden Dominanz chronischer Krankheiten vor neuen Herausforderungen. Diese hätten nachweislich Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage der Menschen. Die Fraktionen berufen sich auf internationale und nationale Studien, wonach diesen negativen Auswirkungen insbesondere durch eine stärkere und bessere Prävention begegnet werden könne. Dadurch könne neben der Verbesserung der Gesundheit und der individuellen Lebensqualität ein nicht unerheblicher Teil der sonst erforderlichen finanziellen Belastungen vermieden werden. Für eine nachhaltige Prävention sollten die bisher knappen Ressourcen, die sich derzeit auf nicht einmal 4,5 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben beliefen, erhöht werden, um das gestiegene Gesundheitsinteresse der Bevölkerung zu nutzen. Dabei sollten sozial- und geschlechterbedingte Ungleichheiten von Gesundheitschancen verringert und die Selbstverantwortung des Einzelnen gefördert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/05
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