Umsatzsteuerbefreiung der privaten Jugendpflege klarstellen
Berlin: (hib/VOM) Die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Bereich der Jugendpflege hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (14/9735) gemacht. Sie weist darauf hin, dass die Beherbergung und Verpflegung von Jugendlichen für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke nach Auffassung von Rechtsprechung und Verwaltung dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn die Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendbetreuung sowie der Kinder- und Jugenderziehung oder von vergleichbaren privatrechtlichen Einrichtungen ausgeführt werden. Die Regierung soll sagen, ob sie es für vereinbar mit dem Umsatzsteuergesetz hält, dass die Steuerbefreiung neben öffentlichen Einrichtungen auch vergleichbaren privaten Einrichtungen zugute kommt. Die Fraktion fragt, welche Merkmale vorliegen müssen, damit eine privatrechtliche Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung vergleichbar ist. Die Regierung soll sagen, ob nach ihrer Auffassung die Rechtsform oder die staatliche Aufsicht oder Genehmigung einer privaten Einrichtung ein Maßstab sein kann. Sie weist darauf hin, dass Unternehmer wegen unklarer Anweisungen der Finanzverwaltung keine Planungssicherheit hätten.