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193/2002
Stand: 25.07.2002
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"Disease-Management-Programme dienen der Qualität und Wirtschaftlichkeit"

/Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die im Zuge der Reform des Risikostrukturausgleichs der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführten Disease-Management-Programme haben den Zweck, Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung chronisch Kranker zu verbessern. Laut Antwort der Regierung (14/9786) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/9626) werden diese strukturierten Behandlungsprogramme über den Risikostrukturausgleich finanziell gefördert, so dass die Krankenkassen erstmals einen Anreiz hätten, in einem Wettbewerb um die Versorgung chronisch kranker Versicherter einzutreten. Die Regierung spricht sich dafür aus, möglichst viele chronisch Kranke in die Programme einzubeziehen, damit Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung dieser Personen verbessert und bestehende Versorgungsdefizite abgebaut werden können. Zur Reform des Risikostrukturausgleichs heißt es weiter, mittelfristig werde eine ungleiche Behandlung der Krankenkassen ausgeschlossen. Ab dem 1.Januar 2007 würden die Versicherten jeder Kasse entsprechend ihres Morbiditätsriskos im Risikostrukturausgleich berücksichtigt. Die Gleichbehandlung aller Krankenkassen werde gewährleistet, indem den Kassen ein Beitragsbedarf entsprechend der Morbidität ihrer Versicherten zugerechnet werde. Zu den Einzelheiten der Disease-Management-Programme erklärt die Regierung, der Koordinierungsausschuss der Selbstverwaltung von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen habe dem Gesundheitsministerium im Januar dieses Jahres vorgeschlagen, Diabetes mellitus Typ I und II, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Brustkrebs und koronare Herzkrankheit als chronische Krankheiten für die Behandlungsprogramme zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_193/02
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