Auswertung der Reform des Transsexuellengesetzes noch nicht abgeschlossen
Berlin: (hib/WOL) Das Bundesinnenministerium hat die Betroffenenverbände, Einzelpersonen sowie in transsexuellen Fragen tätige Sachverständige um Äußerung zu der Frage gebeten, ob und in welchem Umfang das geltende Transsexuellengesetz änderungs- oder novellierungsbedürftig ist. Die Auswertung zur Reform des Gesetzes ist aber noch nicht abgeschlossen, erklärt die Regierung in der Antwort (14/9814) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9776). Das Ergebnis der Befragung stelle keine Grundlage für einen Situationsbericht über die Lage der Transsexuellen in Deutschland dar, heißt es weiter. Die begrenzte Intention der Umfrage sei auch den Befragten gegenüber dargelegt worden. Wenn sich aus der endgültigen Auswertung ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergeben soll, würden die Ergebnisse der Befragung in die Gesetzesbegründung einfließen, erklärt die Regierung.