Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/NEI) Die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Bereich der Jugendpflege, insbesondere für Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, hängt nicht davon ab, in welcher Rechtsform der Unternehmer seine Tätigkeit ausübt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/9812) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/9735) hervor. Weiter heißt es darin, die Regierung teile nicht die Auffassung, dass Unternehmer wegen unklarer Anweisungen der Finanzverwaltung keine Planungssicherheit haben.