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198/2002
Stand: 01.08.2002
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Keine Gesundheitsgefahr durch Handystrahlung in öffentlichen Verkehrsmitteln

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/NEI) Nach Auffassung der Bundesregierung besteht keine Gesundheitsgefahr für Fahrgäste und Fahrpersonal in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Handystrahlung. In ihrer Antwort (14/9824) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/9512) beruft sie sich auf eine Überprüfung des Bundesamtes für Strahlenschutz, nach der eine Überschreitung der geltenden Grenzwerte in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Handynutzung nicht zu erwarten ist. Die Jury Umweltzeichen habe den Wert der spezifischen Absorbationsrate (SAR) von 0,6 Watt/kg aus Gründen der Vorsorge festgelegt. Nach Angaben der Regierung halten über 15 Prozent der derzeit auf dem Markt befindlichen Handytypen, deren SAR-Wert ausgewiesen ist, diesen Grenzwert ein. Laut Antwort will die Regierung prüfen, ob der Sachverhalt per Rechtsverordnung geregelt werden kann, wenn sich abzeichnet, dass die Mobilfunkbetreiber die freiwillige Selbstverpflichtung nicht einhalten.

Weiter erklärt die Regierung, der Zugang zur Standortdatenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post werde den zuständigen Immissionsschutzbehörden der Länder und den Kommunen gewährt. Da die Daten mitunter personenbezogene oder sicherheitsrelevante Informationen enthalten, könnten sie an nicht-öffentliche Stellen jedoch nur unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften weitergegeben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_198/04
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