Über Gewalt gegen Frauen in Afghanistan Auskunft geben
Berlin: (hib/NEI) Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan ist auch nach Ende des Taliban-Regimes äußerst problematisch und die körperliche Gefährdung weiterhin erheblich, stellt die PDS in einer Kleinen Anfrage (14/9835) fest. Die Bewegungsfreiheit sei massiv eingeschränkt und Vergewaltigungen und körperliche Angriffe häufig. Die PDS will deshalb wissen, wie viele afghanische Frauen und Mitarbeiterinnen von Hilfsorganisationen seit dem Ende des Taliban-Regimes ermordet, vergewaltigt, Opfer sonstiger körperlicher Gewalt oder verhaftet worden sind. Sie fragt auch nach den Bedingungen für Frauen in den Gefängnissen und ob sie dort vor Gewalt geschützt sind. Sie erkundigt sich nach Maßnahmen der Übergangsregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und danach, ob Übergriffe gegen Frauen seit Ende des Taliban-Regimes rechtlich verfolgt worden sind. Die Abgeordneten interessiert ferner, ob es nach Ende des Taliban-Regimes Steinigungen, Auspeitschungen und Hinrichtungen auf der Grundlage von Scharia-Bestimmungen gegeben hat und ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass der Oberste Richter in Afghanistan die Aufrechterhaltung der Scharia, inklusive der Körperstrafen, angekündigt hat. Die Fraktion will wissen, ob seitens der Bundesregierung Gespräche mit der Übergangsregierung über die Frage der Scharia und der Gewalt gegen Frauen geführt worden sind.
Die Bundesregierung soll schließlich über ihre Einschätzung der gesundheitliche Versorgung der afghanischen Bevölkerung Auskunft geben und darüber, wie viele Menschen seit Ende des Taliban-Regimes auf Grund mangelnder Versorgung verhungert sind. Die Fraktion erkundigt sich, wieviel Geld Afghanistan bis Ende 2002 insgesamt zur Verfügung gestellt wird und welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um die Durchsetzung der in den UN-Menschenrechtskonventionen festgelegten Rechte auch für Frauen in Afghanistan zu sichern.