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212/2002
Stand: 29.08.2002
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Aufbauhilfe-Fonds bei Enthaltung der Union zugestimmt

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Der mitberatende Haushaltsausschuss hat am Donnerstagvormittag dem Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Flutopfersolidaritätsgesetz (14/9894) mit der Mehrheit der Koalition und der PDS gegen das Votum der FDP bei Enthaltung der CDU/CSU zugestimmt. Einen Antrag der CDU/CSU (14/9905) für eine schnelle Flutopferhilfe lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von FDP und PDS ab. Keine Mehrheit fand auch ein Entwurf der PDS für ein Hochwasserschaden-Ausgleichsgesetz (14/9895). Anträge dieser Fraktion, Großunternehmen durch eine Körperschaftssteuer auf Veräußerungsgewinne stärker zu beteiligen (14/9899), die Körperschaftssteuersätze zu erhöhen (14/9900), eine Vermögensabgabe zu erheben (14/9901) und Rüstungsprojekte im Haushalt zu streichen (14/9902) lehnte das Gremium mit großer Mehrheit ab. Schließlich nahm der Ausschuss einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnisgrünen mit der Mehrheit der Koalition und der PDS, gegen das Votum der FDP bei Enthaltung der Union an (14/9898) und lehnte einen Entschließungsantrag der FDP ab.

Die Bundesregierung erläuterte, dass der einzurichtende Fond "Aufbauhilfe" ein Volumen von 7,1 Milliarden Euro haben werde. Der Finanzierungsanteil aller Länder einschließlich der Kommunen betrage 3,593 Milliarden Euro, der des Bundes 3,507 Milliarden Euro. Der Länderanteil werde in Form von Pauschalen an die vom Hochwasser geschädigten Länder gezahlt. Aus diesen Mitteln könnten die Länder die gemeinsamen Programme von Bund und Ländern nach derzeitigem Stand mit rund 1,9 Milliarden kofinanzieren. Daneben bleibe ein Spielraum von rund 1,7 Milliarden Euro für eigene Programme und Leistungen der Länder. Zunächst würden den Ländern 80 Prozent ihrer Mittel pauschal frei gegeben. Über die restlichen 20 Prozent werde entschieden, wenn weitere Erkenntnisse zur Verteilung der Schäden vorliegen. Die Bundesmittel des Fonds würden in drei Schwerpunktbereichen eingesetzt, so die Regierung weiter. Für Hilfen zu Gunsten geschädigter Privathaushalte und Unternehmen, zur Herstellung der Infrastruktur vor allem in den Kommunen und im ländlichen Raum sowie zum Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes seien jeweils rund 1 Milliarde Euro vorgesehen. Außerdem sei eine Reserve von 472 Millionen Euro gebildet worden, damit eine Neugewichtung vorgenommen werden kann, wenn die Schäden konkreter feststehen. Die Mehreinnahmen beim Bund auf Grund der Verschiebung der Steuerreformstufe 2003 um ein Jahr und auf Grund der auf 2003 befristeten Körperschaftssteuererhöhung werden mit 3,036 Milliarden Euro für den Bund und 3,593 Milliarden Euro für Länder und Kommunen im nächsten Jahr angegeben. Hinzu komme ein zusätzlicher Beitrag des Bundes in Höhe von 471 Millionen Euro. Die Mittel aus dem EU-Strukturfonds beliefen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro. Durch Umschichtungen im Verkehrsetat des Bundes werde bis zu einer Milliarde Euro frei. Der Gesamtumfang der Hilfen betrage danach 9,8 Milliarden Euro.

Die CDU/CSU hätte es nach eigener Aussage für vernünftiger gehalten, wenn die Regierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt hätte. Es sei kaum nachzuvollziehen, in welchem Maße der Bund sich beteilige. Die Union sprach von einer "komplizierten Konstruktion", Details der Refinanzierung seien nur in Bruchstücken zu erkennen. Hier werde es noch Debatten mit den Ländern geben. Zu befürchten sei, dass die eingeplanten Steuereinnahmen erheblich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Damit werde die Basis dafür wegbrechen, höhere Einnahmen durch die Verschiebung der Steuerreformstufe zu erzielen. Die SPD machte der Regierung ein Kompliment für die "nachvollziehbare Darstellung" der Hilfen. Soforthilfen seien schon bei den Ländern angekommen. Zum Antrag der CDU/CSU erklärte die Fraktion, in der Finanzierungsfrage gebe es unterschiedliche Auffassungen, weil die Union den Bundesbankgewinn einsetzen wolle. Auch die Bündnisgrünen signalisierten grünes Licht. Sie sprachen von einem Schattenhaushalt nach dem Strickmuster des "Fond Deutsche Einheit". Im übrigen empfahl die Fraktion, eine Erfolgskontrolle, etwa durch den Haushaltsausschuss, einzurichten. Die FDP begrüßte den Sonderfonds und äußerte die Hoffnung, dass die Betroffenen bereits ab morgen Geld bekommen können. Die Finanzierung des Fonds sei jedoch falsch. Die FDP regte eine lineare Subventionskürzung als "probaten Weg" an. Durch das Verschieben der Steuerreformstufe würde nur das Wirtschaftswachstum abgewürgt. Für die PDS kommt es darauf an, die Umsetzung des Programms ständig zu analysieren, um Missbräuche zu verhindern. Man votiere zwar für den Fonds, wolle aber gleichzeitig andere Finanzierungsvorschläge öffentlich machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_212/01
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