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255/2002
Stand: 20.11.2002
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Bundesrat setzt sich für verbesserten Jugendmedienschutz ein

/Familie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Die Verbesserung des Jugendmedienschutzes und die Einschränkung der von Videofilmen, Computer- und Videospielen ausgehenden Gefährdungen ist das Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (15/88). Dieser sieht ein Verbot von Videoverleihautomaten und des Vermietens schwer jugendgefährdender Bildträger vor. Vorgeschlagen wird ferner eine Regelung, nach der Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Spielen an Bildschirmgeräten ohne Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit nicht gestattet ist. Die so genannten Killerspiele sollen laut Entwurf im Ordnungswidrigkeitengesetz verboten werden. Bei diesen Spielen werde die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert. Sie widersprächen deshalb "in elementarster Weise der Werteordnung unserer Gesellschaft". Gewalt werde eklatant verharmlost, heißt es in der Begründung zum Entwurf. Dadurch seien derartige Spiele geeignet, die allgemeine Hemmschwelle zur Gewaltanwendung abzubauen.

Verboten werden sollten auch die Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in "unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung" auf Trägermedien. Laut Entwurf ist auch die Abschaffung des Elternprivileges für Kinobesuche geplant, damit die Altersempfehlung durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nicht mehr unterlaufen werden kann. Eltern könnten sich nicht in allen Fällen vorab umfassend darüber informieren, welche Wirkung Filme auf ihre Kinder haben, heißt es zur Erklärung.

In ihrer Stellungnahme hält die Bundesregierung die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen für ungeeignet, den Kinder- und Jugendmedienschutz effektiv zu verbessern. Bei den gesetzlich festgelegten Altersgrenzen für den Kinobesuch werde von Fachleuten insbesondere die Spanne zwischen sechs und zwölf Jahren problematisiert. Das bestehende Elternprivileg, welches der Bundesrat abschaffen wolle, löse diese Problematik, da Eltern am besten wüssten, was ihre Kinder emotional oder intellektuell überfordere. Die Regierung lehne auch das generelle Verbot von Videoverleihautomaten in Hinblick auf die technischen Sicherungsmöglichkeiten ab, die eine Bedienung durch Kinder und Jugendliche verhindern könnten. Sie spreche sich weiter gegen ein generelles Vermietverbot jugendgefährdender Trägermedien aus. Ebenso wie bei einem grundsätzlichen Verbot von Medien mit erotisch wirkenden Darstellungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht als pornographisch eingestuft werden können, seien die Belange des Jugendschutzes mit den Grundrechten der Informationsfreiheit der Erwachsenen und der Kunstfreiheit abzuwägen. Der Gesetzgeber müsse einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Grundrechten finden. Dem werde ein generelles Verbot nicht gerecht. Auch der Vorschlag des Bundesrates, das bei Verstoß gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verhängende Bußgeld von bisher 15 000 Euro auf 50 000 Euro zu erhöhen, wird von der Bundesregierung als unverhältnismäßig zurückgewiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_255/01
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