Beschäftigungspflichtquote Schwerbehinderter noch nicht anheben
Berlin: (hib/NEI) Die Anhebung der Beschäftigungspflichtquote schwerbehinderter Menschen auf sechs Prozent soll auf den 1. Januar 2004 verschoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/124) vor. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter aus dem Jahr 2000 mit dem Ziel, die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bis zum Oktober 2002 gegenüber 1999 um 25 Prozent zu verringern, sei die Beschäftigungspflichtquote auf fünf Prozent gesenkt worden. Eine dauerhafte Senkung habe man jedoch an die Bedingung geknüpft, dass das verfolgte Ziel erreicht werde. Anderenfalls solle die Quote ab dem 1. Januar 2003 wieder sechs Prozent betragen. Bis Ende Oktober 2002 sei ein Abbau der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich um rund 23,9 Prozent erreicht worden. Um die erfolgreiche Initiative fortführen zu können und in der Zwischenzeit ein Konzept zur Weiterentwicklung der Zielvorgaben zu erarbeiten, solle nun der Zeitpunkt für die Anhebung der Pflichtquote verschoben werden. Darüber hinaus solle die Berechnung der Pflichtquote von monatlicher Ermittlung auf eine jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote umgestellt werden.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, die zweijährige berufspraktische Erfahrungszeit als Voraussetzung für die Zulassung unter anderem als Physiotherapeut, Sprachtherapeut oder Ergotherapeut zu streichen. Dies sei erforderlich, um eine Übereinstimmung der deutschen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht herzustellen. Die derzeitige Regelung stelle eine Beschränkung des Niederlassungsrechts nach dem EG-Vertrag dar.
Vorgesehen ist ferner die Einstellung des "Preisindexes für die Lebenserhaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen" vom Statistischen Bundesamt zum Ende dieses Jahres. Danach soll es künftig nur noch einen einzigen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte geben.