Regierung soll über erweiterten Urheberschutz Auskunft geben
Berlin: (hib/MAP) Pläne der Bundesregierung (15/38), den Urheberschutz zu erweitern, sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (15/248) der FDP-Fraktion. Der Anfrage zufolge soll das Urheberrecht an privaten Normwerken, beispielsweise DIN-Normen, nicht berührt werden, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. Die geplante Änderung erscheint der Fraktion bedenklich, weil nur durch Verweisung nicht hinreichend dem verfassungsrechtlichem Gebot der allgemeinen Zugänglichkeit Rechnung getragen würde. Demnach soll sich der dem Gesetz unterworfene Bürger über die ihn bindenden Vorschriften aller Art frei unterrichten können. Die FDP weist darauf hin, dass solche Normen so lizenzpflichtig würden und mittelständische Branchen wie insbesondere die Bauwirtschaft mit zusätzlichen Kosten belastet würden.
Die Regierung soll nun darlegen, was sie dazu veranlasst hat, das Urheberrechtsgesetz in obigem Sinne zu ergänzen. Die FDP fragt weiter, ob die Regierung die verfassungsrechtlichen Bedenken zur freien Zugänglichkeit teilt. Des Weiteren will sie erfahren, ob betroffene Branchen vorab angehört wurden. Dabei will sie wissen, wie die Regierung mögliche ökonomische Folgen beurteilt. Schließlich monieren die Abgeordneten, dass die beabsichtigte Regelung nicht der ursprünglichen EU-Richtlinie entspricht.