Bundesrat will Bewährungswiderrufsrecht der Gerichte erweitern
Berlin: (hib/MAP) Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (15/310) sieht vor, das Bewährungswiderrufsrecht der Gerichte zu erweitern. Es wird dazu ausgeführt, dass es immer wieder Fälle gebe, in denen bereits verurteilte Straftäter erneut straffällig werden, ihnen in Unkenntnis dieses Umstandes gewährte Strafaussetzungen zur Bewährung aber nicht widerrufen werden können. Dies sei im Einzelfall schwer erträglich und könne der Bevölkerung nicht vermittelt werden. Dabei geht es der Länderkammer zum einen um den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung, wenn der Verurteilte innerhalb der Bewährungszeit in einer einbezogenen Sache eine dem Gericht zunächst nicht bekannte Straftat begangen hat. Zum anderen geht es um den Widerruf der Strafrestaussetzung, wenn der Verurteilte nach der Verurteilung, aber vor der Aussetzungsentscheidung eine dem Gericht zunächst nicht bekannte Straftat begangen hat.
In der Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf heißt es, dass nur geringer gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Seit Inbetriebnahme des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters sei ein nahezu bundesweiter Zugriff auf Informationen über fast sämtliche laufende Strafverfahren möglich. Somit dürfte mit den Worten der Regierung ein wesentlicher Grund für das Nichtbekanntwerden einer noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Tat bei einer gerichtlichen Aussetzungsentscheidung entfallen sein. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen Ergänzungen mit einer Durchbrechung der Rechtskraft der früheren Bewährungsentscheidung verbunden ist.