Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur befürwortet
Berlin: (hib/POT) Für die Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft hat sich der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am Mittwochvormittag ausgesprochen. Mit dem Gesetzentwurf sollen Aufgaben des Bundes bei der Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie von Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Schienenwege an eine Gesellschaft des privaten Rechtes übertragen werden können. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen (15/199) angenommen. Ein alternativer Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Errichtung einer Bundesfernstraßenfinanzierungs- und Managementgesellschaft (15/299) wurde dagegen von den Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion abgelehnt. Beide Gesetzentwürfe haben zum Ziel, mittelfristig von der bisher praktizierten Haushaltsfinanzierung zu einer Nutzerfinanzierung bei der Erhaltung und Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zu kommen.
Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Form als "unnütz" und nicht funktionsfähig. Die zur Finanzierung der Gesellschaft vorgesehenen Mittel aus der Lkw-Maut würden zunächst in den allgemeinen Haushalt gehen. Auf diese Weise sei die Gesellschaft von den jährlichen Entscheidungen des Bundesfinanzministers abhängig und verfüge daher nicht über gesicherte eigene Einnahmen. Der eigene Gesetzentwurf sehe neben der Bundesfernstraßenfinanzierungsgesellschaft auch eine Managementgesellschaft vor, so die Union. Die aus den Einnahmen der ab 2003 vorgesehenen streckenbezogenen Autobahnnutzungsgebühr für schwere Lkw soll dabei nach Ansicht der Union allein in den Unterhalt der Bundesfernstraßen zurückfließen.
Die SPD wies darauf hin, dass in den beiden Gesetzentwürfen die unterschiedlichen verkehrspolitischen Ansätze zum Ausdruck kommen. Die Einnahmen der ab 2003 vorgesehenen streckenbezogenen Autobahnnutzungsgebühr für schwere Lkw solle dabei nicht einseitig dem Straßenbau, sondern im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik allen Verkehrsträgern zukommen. Mit dem Einstieg in die Nutzerfinanzierung würde zudem der Kreislauf der Gebührenerhebung und Gebührenverwendung transparenter. Ferner würden zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung erschlossen, die dem Anti-Stau-Programm und damit der Beseitigung von gravierenden Engpässen im Autobahn-, Schienen- und Bundeswasserstraßennetz zugute kämen.
Die FDP-Fraktion kritisierte beide vorgelegte Gesetzentwürfe als unzureichend, da sie keine generelle Umstellung in der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung darstellten. Da der Bundesfinanzminister bei der Zuteilung der Einnahmen das letzte Wort habe und die vorgesehene Gesellschaft des privaten Rechts im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen keine Kredite aufnehmen könne, sei kein großes Beteiligungsinteresse von privaten Gesellschaften zu erwarten. Die Liberalen plädierten dafür, eine vom Bundeshaushalt unabhängige Gesellschaft zu schaffen.
Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, dass bei einer Kreditermächtigung für die Finanzierungsgesellschaft die Gefahr einer unkontrollierbaren Verschuldung bestanden hätte und sie deshalb im Koalitionsentwurf nicht enthalten sei. Der Gesetzentwurf der Koalition erlaube zudem eine flexible Mittelverwendung, da die im vorgesehenen Haushaltsjahr nicht ausgegebenen Mittel auf das nächste Jahr übertragen werden könnten.