Erweiterung des Urheberschutzes ist umstritten
Berlin: (hib/MAP) Die geplante Erweiterung des Urheberschutzes an privaten Normwerken bei "amtlicher Inbezugnahme" ist begrüßenswert und trägt zur Rechtssicherheit bei, so der Direktor des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) in seiner schriftlichen Stellungnahme zur heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses. Ziel der Veranstaltung, die um 15 Uhr im Jakob-Kaiser-Haus begonnen hat, ist es, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (15/38) von verschiedenen Sachverständigen beurteilen zu lassen. Die beabsichtigte Erweiterung des Urheberschutzes beispielsweise an DIN-Normen, obwohl der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen oder amtlichen Bekanntmachungen auf sie verweist, ist umstritten. Der schriftlichen Stellungnahme der Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen (IDIN) zufolge sind Urheberrechte an Rechtssätzen in heutiger Zeit obsolet. Es sei widersprüchlich, da der Staat doch gleichzeitig in allen öffentlichen Bereichen die Zugänglichkeit zu rechtssetzenden Informationen immer mehr erleichtere. So sei beispielsweise das Bundesministerium der Justiz dazu übergegangen, eine Vielzahl an Rechtssätzen im Internet kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Man bekomme "leider" den Eindruck, dass hier Staat und DIN zu Partnern werden, zu Lasten des "unterworfenen Bürgers". Es sei dem Verbraucher schwer zu vermitteln, wenn der Staat einerseits die Nichtbeachtung solcher Rechtssätze vor allem im Bauwesen mit einem Bußgeld bewehre und andererseits den Zugang dazu erschwere, indem er ihn nicht kostenfrei gestaltet, so IDIN. Auch die Rechtsprofessorin Barbara Stickelbrock äußert sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme kritisch zum Urheberschutz an privaten Normwerken. Die Regelung entspreche nicht der "gefestigten" Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht. Sie sei deshalb "ersatzlos zu streichen".
Diskussionsbedarf besteht auch hinsichtlich vorhandener Missbrauchsmöglichkeiten bei der Privatkopie, so der Bundesverband phonografischer Wirtschaft. Es sei laut Gesetzentwurf zulässig, Privatkopien aus illegalen Internet-Quellen (Herunterladen im Internet) herzustellen. Es müsse diesbezüglich ein klares Verbot ausgesprochen werden. Der Sachverständige räumt ein, dass Urheber Einschränkungen ihrer Rechte aus Gründen des Allgemeinwohls akzeptieren müssten, jedoch nur so weit, wie es erforderlich sei. Rechtsverletzungen würden so perpetuiert und Maßnahmen zur Unterbindung illegaler Angebote unmöglich gemacht. So seien im Jahr 2001 fast 500 Millionen Downloads aus nahezu ausschließlich illegalen Musikangeboten im Internet vorgenommen worden, heißt es weiter in der Stellungnahme. Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) hingegen begrüßt die "fehlende Einschränkung". Die Zulässigkeit von Privatkopien auf Vervielfältigungen zu beschränken, die aus legalen Quellen stammen, heißt es, würde weite Teile der Bevölkerung zu Rechtsverletzern abstempeln. Recht würde von der Akzeptanz in der Bevölkerung leben, so ifrOSS. Diese Regelung würde auf Unverständnis stoßen, da es für den Privatnutzer kaum möglich sei, die Rechtslage an der Quelle zu überprüfen.