Standortentscheidungen im Rahmen neuer verteidigungspolitischer Richtlinien
Berlin: (hib/WOL) Die Bundeswehrreform wird weiterentwickelt und erhält hierzu einen konzeptionellen Rahmen in Form neuer verteidigungspolitischer Richtlinien, die dem Verteidigungsminister im April zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/532) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/478). Auch Auswirkungen auf Standortentscheidungen der Bundeswehr unterliegen dabei laut Antwort fünf Kriteriengruppen: militärische Kriterien, Personal, Raumordnung, Ökonomie und Realisierbarkeit. Die einzelnen Gruppen enthalten danach jeweils mehr als 20 Einzelkriterien. Der Kriterienkatalog zur Vorbereitung und Bewertung von Stationierungsentscheidungen umfasse neben militärischen Fragen auch die regionale und wirtschaftliche Struktur der Region. Ausgleichszahlungen bei Standortaufgaben im Rahmen der Zuständigkeit des Verteidigungsministerium seien allerdings nicht geplant. Über eine Stationierung werde unter Berücksichtigung aller Aspekte, einschließlich einer Unterrichtung der Repräsentanten der Regionen, entschieden.
Zu konkreten Entscheidungen heißt es in der Antwort, nach dem Ressortkonzept Stationierung vom 16. Februar 2001 werde es in Schleswig eine Auflösung der Heeresgruppenteile geben. Der Standort Glückstadt werde längstens bis Dezember 2003 genutzt, während die Standortverwaltung Eckernförde zum 31. Dezember 2004 aufgelöst werden soll. Von ihr genutzte Liegenschaften würden voraussichtlich Ende März 2005 geräumt. Beim Verkauf von Flächen der Marinekaserne Carlshöhe gebe es dagegen noch keine konkreten Gespräche mit potenziellen Interessenten, heißt es in der Antwort.