Gesundheitspolitische Maßnahmen im Beitragssicherungsgesetz aufheben
Berlin: (hib/MAR) Die gesundheitspolitischen Maßnahmen im Beitragssicherungsgesetz (BSSichG) aufzuheben, fordert die CDU/CSU in einem Antrag (15/652). Demzufolge soll die Bun- desregierung die im BSSichG verordnete Nullrunde bei den Vergütungen von Krankenhäusern, Ärzten und Zahnärzten, die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, die Halbierung des Sterbegeldes und die erzwungenen Preisnachlässe bei den Zahntechnikern, den Apotheken, dem pharmazeutischen Großhandel und der pharmazeutischen Industrie "umgehend" wieder rückgängig machen. In allen genannten Bereichen soll nach dem Willen der Unionsfraktion der Rechtszustand wieder hergestellt werden, der zum 31. Dezember 2002 bestanden hat.
Das BSSichG habe, so die Antragsteller zur Begründung, sein Ziel verfehlt, die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken, das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und insbesondere im Bereich der GKV finanziellen Spielraum für notwendige strukturelle Reformmaßnahmen zu schaffen. Darüber hinaus führten die getroffenen Zwangsmaßnahmen zu einer Verschlechterung der Qualität der medizinischen Versorgung.