Bundestag soll deutsch-thailändischem Seeverkehrsabkommen zustimmen
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (15/716) vorgelegt, mit dem der Bundestag dem am 31. Juli 2001 unterzeichneten Abkommen zwischen Deutschland und Thailand über den Seeverkehr zustimmen soll. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Das Abkommen soll den heutigen wirtschaftlichen und schifffahrtspolitischen Erfordernissen der modernen internationalen Seeschifffahrt Rechnung tragen. Es beruht auf dem Prinzip der Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung der Schiffe im gegenseitigen Seeverkehr und gewährt Inländergleichbehandlung für die Benutzung der Häfen. Darüber hinaus regelt das Abkommen die Behandlung von Schifffahrtsunternehmen, Schiff, Kapitän, Besatzung, Fahrgästen und Gütern im jeweils anderen Vertragsstaat und enthält Bestimmungen über den Transfer von Frachteinnahmen.