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072/2003
Stand: 03.04.2003
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Liberale fordern Beschleunigung beim Stadtumbauprozess in Ostdeutschland

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Der Stadtumbauprozess in Ostdeutschland muss umgehend beschleunigt und die Verfahren vereinfacht werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/750). Die Zahl leerstehender Wohnungen in den neuen Ländern ist den Angaben der Liberalen zufolge seit dem Beginn des Programms "Aufbau Ost" im Jahre 2001 von einer Million um weitere 300 000 auf nunmehr 1,3 Millionen leere Wohneinheiten zu Anfang des Jahres 2003 angewachsen. Die Städte in den neuen Bundesländern hätten nur dann eine Chance zu überleben und in neue Strukturen zu wachsen, wenn der hohe Wohnungsleerstand als das gegenwärtige Hauptübel zurückgedrängt werde, heißt es im Antrag weiter.

Die FDP fordert unter anderem, durch eine Verwaltungsvereinbarung für das Jahr 2003 sicherzustellen, dass die Verwendung der für den Stadtumbau Ost bereitgestellten Mittel flexibel gehandhabt werden kann. Von der jetzigen paritätischen Aufteilung der Fördermittel für Abriss und Aufwertung müsse zugunsten einer stärkeren Bereitstellung von Mitteln für den Abriss abgewichen werden können. Des Weiteren wollen die Abgeordneten, dass die Härtefallregelung des Altschuldenhilfegesetzes für alle Wohnungsunternehmen anwendbar sein soll und dass die Antragsfrist nach der Altschuldenhilfeverordnung bis zum 31. Dezember 2005 verlängert wird. Darüber hinaus setzen sich die Liberalen für ein Aussetzen der Vorschriften des Baugesetzbuches (Paragraphen 192ff.) für die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung der Bodenrichtwerten in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 2010 ein. Außerdem plädiert die Fraktion für ein Sonderkündigungsrecht im Rahmen von Abrissmaßnahmen und fordert die Bundesregierung auf, eine weitere finanzielle Belastung der privaten Hauseigentümer, etwa durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder eine Mehrbelastung durch Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Wege der Änderung der Besteuerungsgrundlage auszuschließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_072/02
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