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079/2003
Stand: 09.04.2003
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Breite Mehrheit für Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Zugestimmt haben am Mittwoch im Innenausschuss die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU bei Enthaltung der FDP dem Entwurf der Koalitionsfraktionen zum Dritten Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (15/536). Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis wurde ein dazu vorliegender Änderungsantrag angenommen. Danach soll bei Artikel 2 des neuen Melderechtsrahmengesetzes eine Änderung des Beschussgesetzes vorgenommen werden, mit dem die am 1. April 2003 erfolgte Inkraftsetzung des Waffengesetzes ergänzt wird. Die Änderungen waren notwendig geworden, weil die von den Bundesländern zu schaffenden Regelungen über den Informationsaustausch zwischen Waffenbehörden und Meldebehörden nicht rechtzeitig hätten realisiert werden können.

Nach der Abstimmung informierte die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Umsetzung im Waffenrecht. Danach sei es zwischen der Abstimmung im Bundestag im April 2002 und dem Massaker an einer Schule in Erfurt zu einem Änderungsbedarf im Hinblick auf Schießsportgenehmigungen und beim Normenabgleich zur Aufbewahrung von Schusswaffen gekommen. Die Änderungen seien in enger Abstimmung mit den Bundesländern erfolgt und sollen dazu dienen, notwendige Abwicklungen nicht zu behindern. Die von der CDU/CSU nachgefragte Einvernehmlichkeit zur Erteilung der so genannten gelben Waffenbesitzkarte wurde von der Regierung bestätigt. Die Regelungen auf dem Verordnungsweg sollen in zwei Wochen dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Von der SPD wurde im Hinblick auf die Information zum Waffengesetz die vorbildliche Informationsbroschüre des Bayerischen Innenministeriums hervorgehoben. Die FDP begründete ihre Enthaltung mit der Einschätzung, die derzeitige Regelung sei zu unübersichtlich und es gebe Unsicherheiten im Vollzug. Die Kritik der Liberalen hinsichtlich der Kosten für Kommunen und Länder wurde von der Regierung dahingehend beantwortet, eine klare Regelung im Sinne der Sicherheit müsse hier vor Kostenüberlegungen stehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_079/01
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