Das deutsche Strafrecht zur Terrorismusbekämpfung soll verschärft werden
Berlin: (hib/BES) Angesichts der weltweiten Gefährdung durch den internationalen Terrorismus sollen die Vorschriften des deutschen Strafrechts zur Terrorismusbekämpfung geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (15/813) haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht. Mit der Novellierung sollen die Vorgaben des Rahmenbeschlusses des EU-Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung in das deutsche Recht umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 11. September 2001 hat der Rat der EU beschlossen, die strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten zur Terrorismusbekämpfung weiter anzugleichen. Der Rahmenbeschluss ist Teil eines umfassenden Vorgehens der EU gegen den Terrorismus und ergänzt bereits bestehende internationale strafrechtliche Rechtsinstrumente.
Das geltende deutsche Strafrecht entspricht nach Ansicht der Fraktionen bereits in vielem den Bestimmungen des Rahmenbeschlusses. Angepasst an die europäischen Vorgaben werde unter anderem die Höchststrafe für das Anführen einer terroristischen Vereinigung. Bisher betrage sie lediglich fünf Jahre. Das neue Strafrecht werde dafür mindestens 15 Jahre vorsehen. Auch die Höchststrafe für die Beteiligung an den Handlungen einer terroristischen Vereinigung werde von der geltenden Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren auf mindestens acht Jahre erhöht. Des Weiteren soll auch die Höchststrafe für das Anführen einer terroristischen Vereinigung, die lediglich terroristische Straftaten androht, von derzeit fünf Jahren auf mindestens acht Jahre angehoben werden, heißt es im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.