Solidarische Lastenverteilung der Unfallversicherung stärken
Berlin: (hib/RAB) Mit einer Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften will die Regierung die solidarische Lastenverteilung zwischen den Branchen in der Unfallversicherung stärken. Gleichzeitig sollen den Berufsgenossenschaften finanzielle und organisatorische Anreize für den Zusammenschluss gegeben werden, heißt es in einem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/812). Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, mit diesen Schritten werde dem allgemeinen Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft Rechnung getragen. Der Strukturwandel habe sich in der branchengegliederten und der ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Unfallversicherung in einzelnen Gewerbezweigen besonders nachteilig ausgewirkt. Während die durchschnittliche Beitragsbelastung der Unternehmer langfristig von rund 17 DM je 1000 DM Arbeitsentgelt im Jahr 1950 auf durchschnittlich rund 13,30 DM je 1000 DM Arbeitsentgelt im Jahre 2001 gesunken ist, sei die Tendenz bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen genau umgekehrt. Mittelfristig seien Kosteneinsparungen aller Gewerbezweige zu erwarten, da die Organisationsstruktur im berufsgenossenschaftlichen Bereich gestrafft werde, schreibt die Koalition.