Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen weiter verbessern
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung will weitere Maßnahmen vorschlagen, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Derzeit werde in einer Arbeitsgruppe des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen mit allen Beteiligten über diese Fragen beraten, heißt es in der Antwort der Regierung (15/793) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/703).
Laut Antwort prüft die Regierung im Rahmen der Vorbereitung der Gesamtreform der Sozialhilfe auch Alternativen zur stationären Unterbringung behinderter oder pflegebedürftiger Menschen. Dabei misst sie nach eigenen Angaben bedarfsgerecht festgesetzten so genannten persönlichen Budgets eine "erhebliche Steuerungswirkung" bei. Ein solches Budget soll den individuellen Gesamtbedarf nach Möglichkeit vollständig abdecken. Weiter heißt es, das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sei der Anstoß für viele Länder zu eigener Gesetzgebung gewesen und habe Vorbild- und Orientierungsfunktion. Dies betreffe besonders die Verwendung gleicher Begriffe und die Barrierefreiheit der Verwaltung. Dieses am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Bundesgesetz enthalte Vorschriften zur Gleichstellung und Barrierefreiheit im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Länder könnten nach ihrem Ermessen Landesgesetze erlassen, um behinderte Menschen für den Bereich ihrer Gesetzgebungskompetenz gleichzustellen. Weiter schreibt die Regierung, die Nettoausgaben der Sozialhilfe in der Bundesrepublik für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen habe im Jahr 2001 rund 8,8 Millionen Euro betragen. Dies seien 5,4 Prozent mehr als im Jahre 2000. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt seien rund 8,5 Millionen Euro (minus 2,3 Prozent) ausgegeben worden. Der Antwort zufolge waren im Jahre 2001 201 679 Personen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt gewesen. 1999 habe diese Zahl noch 188 275 betragen.