Beitrittsprozess zur Europäischen Union nicht mit bilateralen Fragen belasten
Berlin: (hib/RAB) Die EU-Erweiterung soll nicht mit bilateralen, aus der Vergangenheit herrührenden Fragen belastet werden. In ihrer Antwort (15/849) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/701) schreibt die Regierung weiter, es wäre nicht sinnvoll, den von ihr ausdrücklich gewünschten und geförderten Prozess mit derartigen Fragen zu verknüpfen. In den Staaten Mittel- und Osteuropas werde das individuelle Schicksal der im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg Vertriebenen heute weitgehend bedauert. Es würden Rechtsauffassungen vertreten, die eine rechtliche Kausalität mit den deutschen Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges und den Beschlüssen der Alliierten zur europäischen Nachkriegsordnung herstellten. Die anstehende EU-Erweiterung sei ein wichtiger Schritt, um den Aussöhnungsprozess in Mittel- und Osteuropa voranzutreiben. Die Regierung beruft sich auf die "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" von 1950, in der die Vertriebenen "jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist". Sie fördere und betreibe die Erweiterung ausdrücklich mit dem Ziel, dieses geeinte Europa zu schaffen. Weiter heißt es in der Antwort, der Menschenrechtsausschuss unter dem Dach der Vereinten Nationen habe in einigen Fällen festgestellt, dass tschechische Restitutionsgesetze gegen rechtliche Regelungen verstoßen, da sie als Voraussetzung für die Rückgabe konfiszierten Eigentums die tschechische Staatsangehörigkeit verlangten. Die tschechische Seite habe in ihrer Stellungnahme dazu erklärt, dass sie die Restitutionsgesetzgebung im Lichte der Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses analysiere, so die Regierung.