"Umsetzung der IVU-Richtlinie bringt keine Wettbewerbsnachteile"
Berlin: (hib/RAB) Die Umsetzung der so genannten IVU-Richtlinie in nationales Recht bringt keine Wettbewerbsnachteile mit sich. Diese Auffassung vertritt die Regierung in ihrer Antwort (15/848) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/699) zur IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung aus dem Jahre 1996. Genauso wie die Bundesregierung hätten einige Mitgliedstaaten Schwellenwerte eingeführt, die niedriger seien als die der EU-Richtlinie. Teilweise seien die Anforderungen der Richtlinie auch auf weitere nicht in den Bestimmungen genannte Tierarten erstreckt worden, so dass strenger als im deutschen Recht vorgegangen worden sei. Die Regierung ist nach eigenen Worten überzeugt, dass Ställe, von denen möglichst wenig umweltschädliche Immissionen und Gerüche ausgehen, die Akzeptanz der deutschen Tierhaltung in der Bevölkerung und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erhöhen. Den Angaben zufolge haben Griechenland, Großbritannien und Österreich die IVU-Richtlinie bisher nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt.
Laut Antwort sind im vergangenen Jahr, dem ersten Jahr nach Inkrafttreten des so genannten Artikelgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie, mehr Neubauvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe genehmigt worden als in den Jahren 1995 und 1996. Ingesamt seien im vergangenen Jahr 11 211 Bauvorhaben landwirtschaftlicher Betriebe, einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden, genehmigt worden, während es 1998 noch 14 152 gewesen seien.