Gesetzentwurf zum Zusatzabkommen mit Kanada über die soziale Sicherheit
Berlin: (hib/OHO) Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf (15/881) zu einem am 27. August vergangenen Jahres mit Kanada geschlossenen Zusatzabkommen über soziale Sicherheit vorgelegt. Im Zusatzabkommen solle der durch die Wiedervereinigung geänderten Rechtslage Rechnung getragen werden. So hätten nun auch Einwohner der ehemaligen DDR, die heute in Kanada leben, die Möglichkeit, die Wohnzeit vor der deutschen Einheit zu der in Kanada verbrachten zu addieren und somit Anspruch auf eine höhere kanadische Volksrente zu erhalten. Kanadische Leistungen würden dann rückwirkend vom 3. Oktober 1990 an erbracht werden.
Darüber hinaus ermöglicht das Zusatzabkommen laut Bundesregierung die Zahlung von Fremdrenten an deutschsprachige Juden, die nach Kanada ausgewandert sind. Das Zusatzabkommen ermögliche es diesem Personenkreis, die für den Anspruch auf Fremdrente erforderlichen Beiträge zur deutschen Rentenversicherung in Deutschland freiwillig nachzuzahlen und den Anspruch auf Fremdrente so zu erwerben. Für die Rentenversicherung ergeben sich nach Angaben der Bundesregierung Aufwendungen in Höhe von 50 000 Euro jährlich, rückwirkend vom 1. Juli 1990 an. Dem stünden einmalige Einnahmen durch die Zahlung von Nachentrichtungsbeiträgen in Höhe von 60 000 Euro gegenüber.