Berufsabschlussprüfungen sollen in einem Staatsvertrag geregelt werden
Berlin: (hib/BES) Zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern finden zurzeit Gespräche über bildungspolitische Rahmenbedingungen für einen Staatsvertrag zur Einbeziehung berufsschulischer Leistungen in die Berufsabschlussprüfungen statt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (15/886) auf eine Kleine Anfrage (15/825) der FDP-Fraktion hervor. Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Reform des Berufsbildungsgesetzes in Deutschland erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Nach Angaben der Regierung fordern die Vertreter der Sozialpartner eine Diskussion über weitere länderübergreifende Qualitätsstandards an den Berufsschulen, die über die verfassungsrechtlich notwendige Sicherstellung eines länderübergreifenden Gleichheitsminimums hinausgehen. Dabei seien sich Bund und Länder einig, dass zur Sicherstellung des verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsminimums ein Staatsvertrag ein geeignetes Instrument sei. Teil eines solchen Staatsvertrages könnten aber auch weiterführende Vereinbarungen über Qualitätsstandards sein. Denkbar seien zudem ergänzende Vereinbarungen auf Länderebene. Auch stehe die Bundesregierung einer Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung offen gegenüber.