Entwurf zur Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen weitgehend begrüßt
Berlin: (hib/RAB) Experten des Gesundheitswesens begrüßen weitgehend den Gesetzentwurf des Bundesrates (15/308) zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen hervor, die die Sachverständigen für eine am heutigen Mittwochmittag stattfindende öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegt haben. Die Länderkammer hatte bemängelt, die Versorgung mit Hilfsmitteln im Pflegeheim sei seit längerem problematisch. Es sei wichtig, die Zuständigkeiten zwischen Kranken- und Pflegeversicherung abzugrenzen. So begrüßt der Verband der privaten Krankenversicherung das Vorhaben, für die Zuständigkeiten bei der Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen Klarheit zu schaffen. Die Regierung sollte verpflichtet werden, zum Beispiel per Rechtsverordnung einen Abgrenzungskatalog aufzustellen. Da die Selbstverwaltung mit der Lösung dieser Probleme überfordert sei, seien die Interessengegensätze der Kostenträger und der Heimbewohner in dieser Frage nicht aus eigener Kraft zu überwinden. Daher sei allen Beteiligten und vor allem den Pflegebedürftigen gedient, wenn durch eine verbindliche und vor allem rasche Festlegung der von den Heimen vorzuhaltenden Hilfsmittel Rechts- und Planungssicherheit getroffen werden könnte. Die Spitzenverbände der Krankenkassen halten dagegen das Ziel des Entwurfs, die Zuständigkeiten der Krankenkassen, der Pflegekassen und der Heimträger bei der Versorgung von Pflegebedürftigen mit Hilfsmitteln zu regeln, für überflüssig. Die Selbstverwaltung habe bereits Regelungen getroffen, um die Beantwortung von einzelnen Auslegungsfragen sicherzustellen. Wichtiger sei es, zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den Heimträgern entsprechende Vereinbarungen zu den Hilfsmitteln zu treffen.
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt wiederum begrüßt den Entwurf der Länderkammer und fordert den Bundestag auf, seinerseits einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Hilfsmitteln, insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen, habe in den letzten Jahren zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen Versicherten, den Heimträgern und den Krankenkassen geführt. Dadurch würden momentan den Versicherten notwendige Leistungen vorenthalten. Außerdem hätten unzählige Gerichtsverfahren bei allen Beteiligten einen hohen und unnötigen Verwaltungs- und Kostenaufwand produziert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht dringenden Handlungsbedarf, die Praxis der Krankenkassen zu stoppen, Hilfsmittel trotz gegebenen Rechtsanspruchs zu verweigern. Da das geltende Recht nicht sachgemäß angewendet werde, seien die Klarstellungen des Bundesrates zu begrüßen, heißt es in der Stellungnahme.