Über die Zwangsarbeiterentschädigung nur noch jährlich berichten
Berlin: (hib/WOL) In einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Bundestages setzen sich die Abgeordneten dafür ein, dass die Bundesregierung ab April 2004 nur noch einmal jährlich über den Stand der Auszahlungen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" an ehemalige Zwangsarbeiter sowie über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen berichten muss (15/938). Mit der ersten Entschließung des Parlaments vom 27. Juni 2001 war die Bundesregierung gehalten gewesen, dem Parlament in den ersten zwei Jahren jeweils quartalsweise und danach in Halbjahresfristen zu berichten. Dies werde nicht mehr als erforderlich angesehen, heißt es im Antrag.