Länder wollen Höhe des Weihnachtsgeldes selbst festlegen
Berlin: (hib/OHO) Die Länder wollen selbst die Höhe des Weihnachtsgeldes von Beamten festlegen. Das geht aus einem Gesetzentwurf (15/1021) des Bundesrates hervor. Die Länderkompetenzen bei der Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung sollen nach dem Willen der Länderkammer gestärkt werden. Die Länder könnten vom Bundesrecht abweichen und darüber hinaus über Zahlungsweise und Rechtscharakter der Leistung selbst befinden. Beim Urlaubsgeld solle sich der landesrechtliche Gestaltungsspielraum auf die Höhe der Zahlung beschränken.
Ein breiterer Handlungsspielraum werde es den Ländern ermöglichen, regionale, soziale und leistungsbezogene Gesichtspunkte bei der Besoldung zu berücksichtigen. Die "angestrebte (begrenzte) Flexibilisierung" bewirke weder eine bundesstaatlich unakzeptable Rechtszersplitterung noch eine unakzeptable Konkurrenzsituation zwischen Bund und Ländern. Der Bundesrat ist überzeugt, dass kurzfristig Entlastungsmöglichkeiten für die Personalhaushalte der Länder geschaffen werden können. Man könne seine Kernaufgaben wie Bildung, öffentliche Sicherheit und sozialen Ausgleich nur erfüllen, wenn die Personalausgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den insgesamt notwendigen Landesausgaben stünden.